PTV Corona Infos

Stand 13.01.2022

Grundsätzlich ist der Vereinssport noch erlaubt. Allerdings gibt es Vorgaben, an die wir (der PTV) uns strikt halten müssen. Vereinfacht gesagt bedeutet das Folgendes:

 

Grundsätzlich (Außnahme Schüler*innen) gilt 2G PLUS!

  • Teilnehmen dürfen nur Sportler*innen, die entweder geimpft oder genesen sind und das PLUS nachweisen können.
  • Das PLUS bedeutet: entweder aktuell getestet oder berreits eine Booster-Impfung erhalten.
  • Immunisierte (Geimpfte/Genesene) dürfen ohne Abstandsregeln am Sport teilnehmen.
  • Antigen Schnelltest: max. 24 Stunden gültig. PCR Test: max 48 Stunden gültig.
  • Übungsleiter*innen müssen die Nachweise stichprobenartig überprüfen.
  • Die Übungsleiter*innen dürfen nur 2G PLUS zulassen! Sie sind verantwortlich und weisungsbefugt.
  • Die PTV-Übungsleiter*innen klären noch, ob sie organisatorisch oder zeitlich in der Lage sind, einen Corona-Schnelltest vor Ort zu beaufsichtigen. Sobald es möglich ist, wird der Vorstand euch hier darüber informieren.

Ausnahme: Schüler*innen

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet. Es ist ein Alternachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr gelten aufgrund der in den Schulen durchgeführten Tests als immunisiert. ACHTUNG: gilt nicht während der Ferien. (Der PTV bietet während der Ferien aber auch kein Training für Schüler*innen U16 an.)
  • Ab 16 gelten Schüler*innen als getestet, wenn sie über einen Schülerausweis verfügen.
  • Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G.

Zusatzinfos:

  •  Der KSB im Märkischen Kreis hat eine übersichtliche Infografik darüber erstellt, wer als geboostert gilt und wer einen Testnachweis benötigt. Ihr könnt sie euch HIER anschauen.

Wir (der Vorstand) versuchen, euch das Training so einfach wie möglich zu gestalten. Aber wir haben eine Bitte: Seid vorsichtig und haltet euch an die Regeln.

 

Und: Bleibt gesund :)